Startseite    Adressen    Gemeindebriefe    Familienforschung    Internet-Links    Datenschutz    Impressum   
  Evangelische Kirchengemeinden in Vorpommern
Ahrenshagen-Pantlitz Semlow-Eixen
Kirche Ahrenshagen Kirche Pantlitz Kirche Schlemmin Kirche Tribohm Kirche Semlow Kirche Eixen Kapelle Behrenwalde Kirche Leplow
  Aktuelles und Termine     Gemeindeleben    Freud und Leid    Kirchen    Friedhöfe    Fotoalbum
 
   Friedhöfe
   Friedhofssatzung
   Friedhofsgebührenordnung
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
   
Friedhofsgebührenordnung
für die Friedhöfe des Ev. Friedhofsverbandes Ahrenshagen

Gemäß § 56 der Verordnung für die Vermögens- und Finanzverwaltung der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Kirchlichen Verbände in der Evangelischen Kirche der Union – Kirchliche Verwaltungsordnung (VwO) – vom 1. Juli 1998 und § 26 der Friedhofsordnung für die Friedhöfe des Ev. Friedhofsverbandes Ahrenshagen (FO) hat der Verbandsauschuss am 17. April 2012 folgende Friedhofsgebührenordnung (FGO) beschlossen:

§ 1
Allgemeines

Für die Benutzung der Friedhöfe und seiner Einrichtungen sowie für sonstige in § 6 aufgeführte Leistungen des Friedhofsverbandes werden Gebühren nach dieser Gebührenordnung erhoben.

§ 2
Gebührenpflichtige

(1) Gebührenpflichtig sind der Antragsteller und der Nutzungsberechtigte.

(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

§ 3
Entstehen der Gebührenpflicht

Die Gebührenpflicht entsteht mit Erbringung der Leistung.

§ 4
Festsetzung und Fälligkeit

(1) Die Heranziehung zu Gebühren erfolgt durch schriftlichen Bescheid. Die Gebühren sind innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu zahlen.

(2) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.

§ 5
Stundung der Gebühren

Die Gebühren können im Einzelfall aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härte gestundet werden.

§ 6
Gebührentarif


I. Gebühren für die Verleihung von Nutzungsrechten an Grabstätten:

1. Wahlgrabstätte Sarg:

a) für Personen über 5 Jahre

- für 25 Jahre

- je Grabstelle: 885,00 €

b) für jedes Jahr der Verlängerung

- je Grabstelle: 35,40 €

2. Urnenwahlgrabstätte:

a) für 20 Jahre

- je Grabstelle: 705,00 €

b) für jedes Jahr der Verlängerung

- je Grabstelle: 35,25 €

3. Urnengemeinschaftsanlage (UGA)

Für 20 Jahre

- je Grabstelle (Nutzungsrecht und Pflege) 1070,00 €

II. Gebühren für die Genehmigung der Errichtung oder Änderung von Grabmalen

und für die Prüfung der Standsicherheit von Grabmalen:

a) für die Genehmigung zur Errichtung oder Änderung liegender Steine und stehender Steine 20,00 €

b) laufende Überprüfung der Standsicherheit während des Nutzungsrechtes

bei stehenden Steinen

für 25 Jahre 50,00 €

für 20 Jahre 40,00 €

für die laufende Überprüfung der Standsicherheit bei der Verlängerung von Nutzungsrechten für jedes Jahr der Verlängerung 2,00 €


III. Sonstige Gebühren:


Bestattungsgebühr 45,00 €

Verwaltungsgebühr 20,00 €

Erstellen einer Graburkunde 20,00 €

Änderung des Nutzungsrechtes 20,00 €

Genehmigung zur Ausübung gewerblicher Tätigkeit auf dem Friedhof

    pro Kalenderjahr: 50,00 €

Genehmigungsgebühr für Aus- und Umbettung einer Urne 200,00 €

Entfernen und Entsorgen einer Hecke (pro Grabstelle) 100,00 €

Entsorgung eines Steines 65,00 €

Rasenpflege pro Jahr Erdgrab 60,00 €

Rasenpflege pro Jahr Urnengrab 30,00 €

Benutzung Kirche / Trauerhalle für Nichtmitglieder einer christlichen Kirche 100,00 €

§ 7

Für besondere zusätzliche Leistungen, die im Gebührentarif nicht vorgesehen sind, setzt der Verbandsausschuss die zu entrichtende Vergütung von Fall zu Fall nach dem tatsächlichen Aufwand fest. (Stundensatz 20,00 €)

§ 8
Schlussvorschriften

(1) Diese Friedhofsgebührenordnung tritt nach ihrer Genehmigung am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührenordnung tritt die bisherige Friedhofsgebührenordnung außer Kraft.


Ahrenshagen , den 17. April 2012

Der Friedhofsverband:

Siegel / Vorstand

Die vorstehende Friedhofsgebührenordnung wird hiermit gemäß § 56, Abs. 2, Nr. 1 der Kirchlichen Verwaltungsordnung in Verbindung mit dem Kirchengesetz zur kirchenaufsichtlichen Genehmigung kirchenaufsichtlich genehmigt.

Konsistorium:

Siegel / Unterschrift:

Friedhof Ahrenshagen